Informationen zu Entschuldigungen, Fehlzeiten, Freistellungen
Es gelten folgende Regelungen:
- Die Erkrankung eines Schülers ist der Schule am 1. Tag telefonisch vor Unterrichtsbeginn zu melden.
- Bei einem längerem Fernbleiben muss eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten darüber oder ein ärztliches Attest spätestens am dritten Tag des Fernbleibens in Schriftform oder in elektronischer Form vorliegen. Die Mitteilung muss Angaben über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens enthalten. Ausnahmen legt der Klassenleiter fest.
- In jedem Fall haben die Schülerinnen oder Schüler bei der Rückkehr in die Schule zusätzlich unverzüglich eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene, Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben. Die Schule kann in bestimmten Fällen auch bei kürzeren Erkrankungen ein ärztliches Attest verlangen.
- Einen Vordruck für ein Entschuldigungsschreiben können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen (PDF, 44KB).
- Jede Entschuldigung muss den Grund des Fehlens enthalten.
- Freistellungen vom Unterricht in dringenden Fällen (egal, ob stunden- oder tageweise) müssen grundsätzlich im Vorfeld schriftlich beantragt werden. Dieses gilt auch für vorher bekannte Arzttermine:
- bis zu drei Tagen beim Klassenleiter (mindestens 1 Woche vorher)
- 3 Tage bis zu 4 Wochen beim Schulleiter über den Klassenleiter (mindestens 2 Wochen vorher) und
- über 4 Wochen über den Klassenleiter und den Schulleiter beim zuständigen Schulaufsichtsbeamten des Landesschulamtes (mindestens 6 Wochen vorher).
- Eine Freistellung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann in der Regel nicht genehmigt werden.
- Befreiungen vom Sportunterricht setzen ein sport- oder schulärztliches Attest voraus, es sei denn, die Erkrankung ist offensichtlich (z. B. Gips). Diese Befreiung ist keine Freistellung von der Sportstunde, die Teilnahme an theoretischen Unterweisungen u.ä. muss weiter gewährleistet sein und erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Sportlehrer.